
Die Europäisierung der Arbeitsschutzgesetze sorgte vor über 10 Jahre für weitreichende Änderungen auf dem Baustellen des Landes.
Die Verantwortung des Bauherren für den Arbeitsschutz auf "seiner" Baustelle war nur eine logische Konsequenz der bisherigen innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Der Verursacher des Bauvorhabens ist nun auch für eine sichere Durchführung der Arbeiten verantwortlich.
Diese Seiten sollen Ihnen als Bauherr, verantwortlicher Dritter oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SIGEKO) weiterführende Informationen zum Thema geben.